Die Informationen zur Datenverarbeitung regeln, wie das Unternehmen personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeitet, und konkretisieren die Pflichten der Beschäftigten im Hinblick auf den Datenschutz. Unter „Datenverarbeitung“ fallen alle Vorgänge im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie beispielsweise das Erheben, Speichern, Verwenden oder Löschen der Daten – unabhängig davon, ob diese Vorgänge automatisiert erfolgen.
Beschäftigte haben gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft über die vom Unternehmen verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten. Das Unternehmen ist verpflichtet, auf Anfrage eine Kopie dieser Daten bereitzustellen (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Sofern die notwendigen Informationen nicht bereits in den vorliegenden Hinweisen enthalten sind, können Beschäftigte zusätzliche Auskünfte anfordern. Die Nutzung dieser Vorlage ermöglicht eine rechtssichere Auskunftserteilung.