Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
- die Nutzung des Webauftritts unter www.shop.wirlebendatenschutz.de sowie
- alle Verträge über Leistungen der DL-DATEN GmbH.
(2) Vertragspartner ist:
DL-DATEN GmbH - Hoher Holzweg 17 - 30966 Hemmingen
(im Folgenden „Anbieter“).
(3) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bedeuten:
- „Kunde“: Jeder Unternehmer, mit dem der Anbieter einen Vertrag über Beratungs-, Software-, Trainings- oder sonstige Leistungen schließt.
- „Vertrag“: Die jeweilige individuelle Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde (z. B. Angebot, Auftragsbestätigung, Rahmenvertrag) einschließlich dieser AGB.
- „Dauerschuldverhältnis“: Laufende Geschäftsbeziehungen mit wiederkehrenden oder fortdauernden Leistungen (z. B. Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten, Nutzung der Software „MeinDS“, ISB-Leistungen, Wartungs- oder Supportverträge).
- „Software“: Vom Anbieter bereitgestellte Software-Lösungen, insbesondere cloudbasierte Anwendungen wie „MeinDS“, ZertiPlan – ISMS, HGP365 oder vergleichbare Tools.
- „AV-Vertrag“: Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden.
§ 3 Leistungen des Anbieters / Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt für den Kunden insbesondere – aber nicht abschließend – folgende Leistungen:
- Datenschutzberatung, einschließlich Unterstützung bei der Erstellung von Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Auftragsverarbeitungsverträgen (AV) und Technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM),
- Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten,
- Stellung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) oder IT-Sicherheitsbeauftragten,
- Bereitstellung von Software-Lösungen (Software-as-a-Service), insbesondere „MeinDS“ zur Verwaltung von Datenschutzdokumentation,
- Durchführung von Seminaren, Schulungen, Workshops und Awareness-Maßnahmen im Bereich Datenschutz, IT-Sicherheit und verwandter Themen,
- Durchführung von Phishing-Tests, Security-Awareness-Kampagnen und Sicherheitstests (z. B. „Klickfalle“),
- Durchführung von Penetrationstests und sonstigen Prüfungen der IT-Sicherheit („Security Warning System“ und ähnliche Leistungen),
- Beratung und Unterstützung beim Aufbau und Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS),
- Bereitstellung von Muster- und Vorlagendokumenten (z. B. Richtlinien, Verträge, Checklisten),
- Externe Administration und Betreuung technischer Systeme sowie von Cloud-Services.
(2) Art, Umfang, Laufzeit, Ergebnistyp (Werk- oder Dienstleistung) und Vergütung der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Rahmenvertrag oder einem sonstigen zwischen Anbieter und Kunde geschlossenen Vertrag.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten geeigneter Unterauftragnehmer zu bedienen, sofern datenschutzrechtliche und vertragliche Vorgaben eingehalten werden.
§ 4 Nutzung des Webauftritts
(1) Der Webauftritt dient der Information über das Unternehmen, seine Leistungen und zur Kontaktaufnahme. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, Gestaltung oder Funktionalität des Webauftritts besteht nicht.
(2) Die auf dem Webauftritt bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Layout, Logos usw.) sind urheberrechtlich und/oder durch sonstige Schutzrechte geschützt. Jede über die bloße Nutzung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehende Verwendung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Bearbeitung, bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich zulässig.
(3) Der Kunde hat jede missbräuchliche Nutzung des Webauftritts zu unterlassen. Insbesondere ist es untersagt,
- Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder Funktionen zu manipulieren,
- Schadsoftware einzuschleusen,
- automatisierte Abfragen in einem Ausmaß vorzunehmen, das die Funktionsfähigkeit des Webauftritts beeinträchtigen kann,
- rechtswidrige oder gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte über Kontaktformulare zu übermitteln.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Webauftritt ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft zu verändern, einzuschränken oder einzustellen, sofern hierdurch bestehende Verträge mit Kunden nicht beeinträchtigt werden.
§ 5 Informationen auf dem Webauftritt / Kein Einzelfall-Rechtsrat
(1) Die auf dem Webauftritt bereitgestellten Informationen zu Datenschutz, IT-Sicherheit und sonstigen Themen dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine individuelle fachkundige Beratung nicht ersetzen.
(2) Trotz sorgfältiger Erstellung übernimmt der Anbieter keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der unentgeltlich bereitgestellten Inhalte. Verbindliche Auskünfte oder Empfehlungen, auf die der Kunde seine Entscheidungen stützen möchte, bedürfen einer individuellen Vereinbarung und Prüfung im konkreten Einzelfall.
§ 6 Vertragsschluss, Testzugänge, Online-Anfragen
(1) Die Darstellung von Leistungen auf dem Webauftritt stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung an den Kunden, ein Angebot anzufordern oder Kontakt aufzunehmen.
(2) Der Kunde kann über den Webauftritt, per E-Mail oder telefonisch eine Anfrage stellen. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden daraufhin – bei Annahme der Anfrage – ein individuelles Angebot in Textform (z. B. per E-Mail), das regelmäßig befristet ist.
(3) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters innerhalb der Angebotsfrist in Textform annimmt oder ein gesonderter Rahmen- bzw. Einzelvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wird.
(4) Soweit der Anbieter kostenlose Testzugänge zu Softwarelösungen (z. B. „4 Wochen MeinDS-Testzugang“) bereitstellt, gelten hierfür die im Angebot oder bei Registrierung genannten Bedingungen. Testzugänge sind stets unverbindlich und können vom Anbieter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beendet oder in kostenpflichtige Leistungen überführt werden, sofern der Kunde dem ausdrücklich zustimmt.
(5) Für bestimmte Leistungen (z. B. Seminare, Online-Schulungen) kann der Anbieter Online-Buchungssysteme nutzen. Die dort dargestellten Schritte zum Vertragsschluss sind in den jeweiligen Buchungsprozessen erläutert und werden Bestandteil der Vertragsabwicklung.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Hierzu können insbesondere gehören:
- Angaben zu Unternehmensstruktur, IT-Systemen und Prozessen,
- vorhandene Datenschutz- und IT-Sicherheitsdokumentation,
- benannte Ansprechpersonen und Entscheidungsbefugnisse.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeitenden und sonstige eingebundene Personen die für die Zusammenarbeit erforderlichen Mitwirkungen erbringen (z. B. Teilnahme an Workshops, Interviews, Schulungen, Bereitstellung von Informationen).
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender oder verspäteter Mitwirkungshandlungen des Kunden, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Mehraufwände, die hierdurch entstehen, kann der Anbieter nach den vereinbarten oder üblichen Sätzen zusätzlich berechnen.
(4) Der Kunde trägt die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Nutzung dieser Inhalte in vertragsgemäßem Umfang beruhen.
§ 8 Leistungsänderungen
(1) Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, prüft der Anbieter, ob die Änderungen durchführbar sind und teilt dem Kunden etwaige Auswirkungen auf Vergütung, Termine und sonstige Vertragsbedingungen mit.
(2) Änderungen werden erst verbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform zwischen den Parteien vereinbart wurden.
(3) Der Anbieter ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der vertraglich vereinbarte Leistungszweck gewahrt bleibt.
§ 9 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Die Vergütung des Anbieters richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, dem Vertrag oder der aktuellen Preisliste des Anbieters. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Leistungen nach Aufwand auf Stunden- oder Tagessatzbasis abgerechnet. Pauschalpreise, Kontingente oder Pauschalen für Dauerschuldverhältnisse bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt,
- Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen sowie
- weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen zurückzuhalten.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Für Verträge über laufende Leistungen (z. B. Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten, Nutzung der Software „MeinDS“, ISB-Leistungen, Wartungs- und Supportverträge) gelten die jeweils im Einzelvertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
(2) Sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist, gilt:
- Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate,
- automatische Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung fällige Zahlungen nicht leistet,
- der Kunde schwerwiegend gegen vertragliche Pflichten verstößt und diesen Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt,
- über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform (z. B. E-Mail, Fax, Brief).
§ 11 Besondere Bestimmungen für Software-as-a-Service („MeinDS“ u. a.)
(1) Soweit der Anbieter dem Kunden den Zugang zu cloudbasierten Softwarelösungen (z. B. „MeinDS“, ZertiPlan – ISMS, HGP365) gewährt, erhält der Kunde für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der jeweiligen Software im vereinbarten Umfang.
(2) Der Kunde erhält die Software nicht körperlich überlassen. Der Anbieter stellt die Software über das Internet zur Nutzung bereit (Software-as-a-Service). Der Kunde benötigt zur Nutzung eine funktionsfähige Internetverbindung und geeignete Hardware/Software (z. B. aktuellen Browser), für die er selbst verantwortlich ist.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und in zumutbarem Umfang anzupassen. Soweit dadurch wesentliche Funktionsänderungen eintreten, wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig informieren.
(4) Der Kunde ist verpflichtet,
- Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen,
- die Software nur im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen,
- keine Eingriffe in den Programmcode vorzunehmen oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen,
- die Software nicht Dritten unberechtigt zur Nutzung zu überlassen.
(5) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Anbieter für die Sicherung der auf seinen Systemen gespeicherten Kundendaten im Rahmen der üblichen Sorgfalt und der vereinbarten TOM verantwortlich. Der Kunde bleibt für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Daten verantwortlich.
(6) Für vorübergehende Einschränkungen der Verfügbarkeit aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, höherer Gewalt oder vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände übernimmt der Anbieter keine Haftung, soweit die Einschränkungen in einem für den Kunden zumutbaren Rahmen bleiben.
§ 12 Besondere Bestimmungen für Beratungsleistungen, externe Beauftragte und Seminare
(1) Bei Beratungsleistungen, der Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten, eines externen Informationssicherheitsbeauftragten sowie bei Seminaren und Schulungen schuldet der Anbieter grundsätzlich keinen konkreten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand von Rechtsprechung, Technik und Praxis.
(2) Der Anbieter ist nicht zur Überwachung der laufenden Unternehmenspraxis des Kunden verpflichtet, soweit dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Es obliegt dem Kunden, empfohlene Maßnahmen umzusetzen und deren Einhaltung intern sicherzustellen.
(3) Empfehlungen und Hinweise des Anbieters beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit ist der Kunde verantwortlich.
(4) Termine für Seminare und Schulungen werden im Einzelfall vereinbart. Der Anbieter ist berechtigt, aus wichtigen Gründen (z. B. Erkrankung von Referierenden, zu geringe Teilnehmendenzahl, höhere Gewalt) Termine zu verschieben oder abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in solchen Fällen anteilig erstattet oder auf Folgetermine angerechnet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht, es sei denn, der Anbieter hat den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 13 Nutzungsrechte / Urheberrechte / Referenzen
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen des Vertrages individuelle Unterlagen (z. B. Richtlinien, Musterverträge, Checklisten, Präsentationen, Schulungsunterlagen) erstellt, erhält der Kunde hieran – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebsinterne Zwecke.
(2) Eine Weitergabe solcher Unterlagen an Dritte, deren Veröffentlichung oder sonstige Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Standardisierte Vorlagen, Muster und Schulungsunterlagen bleiben im Zweifel alleiniges Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist lediglich zur Nutzung im vertraglich vereinbarten Umfang berechtigt.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Abstimmung zu Referenzzwecken (z. B. Logo-Nennung auf der Webseite, Referenzliste) zu benennen. Der Kunde kann seine Zustimmung hierzu mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, sofern keine erheblichen Interessen des Anbieters entgegenstehen.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden und Dritten nur insoweit zugänglich zu machen, als dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten, Produkt- und Preisgestaltungen, Strategien und sonstige als vertraulich gekennzeichnete oder aufgrund ihrer Natur vertrauliche Informationen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
- bei Offenlegung bereits allgemein bekannt oder zugänglich waren,
- ohne Verstoß gegen diese AGB allgemein bekannt oder zugänglich werden,
- dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren oder
- dem Empfänger von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig mitgeteilt wurden.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeitenden im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und dem BDSG. Weitere Informationen ergeben sich aus der auf dem Webauftritt abrufbaren Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO. In diesem AV-Vertrag werden insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten, Kategorien betroffener Personen sowie die vom Anbieter umzusetzenden Technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) festgelegt.
(3) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Zusammenarbeit verarbeitet werden. Er ist insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Erfüllung von Informationspflichten und die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich.
§ 16 Mängelrechte (Gewährleistung)
(1) Soweit der Anbieter Werkleistungen erbringt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung, in Textform gegenüber dem Anbieter anzuzeigen und den Mangel dabei möglichst konkret zu beschreiben.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Anbieter nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung verlangen oder – bei nicht nur unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz verlangen.
(4) Für reine Dienstleistungsverträge (z. B. Beratungen, Stellung externer Beauftragter, Seminare) gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Dienstverträge. Ein bestimmter Erfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart ist.
§ 17 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,
- für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,
- für Schäden aufgrund des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sofern anwendbar.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für
- entgangenen Gewinn,
- ausgebliebene Einsparungen,
- mittelbare Schäden und Folgeschäden,
- Datenverluste, sofern diese nicht durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden hätten vermieden werden können.
(4) Soweit der Anbieter Leistungen unentgeltlich erbringt (z. B. kostenlose Testzugänge, Gratisinformationen, unentgeltliche Erstgespräche), ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 18 Höhere Gewalt
(1) Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt sind Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen und die Erfüllung der vertraglichen Pflichten wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen, Strom- oder Internetausfälle, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind.
(2) Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren. Beide Parteien werden sich über das weitere Vorgehen abstimmen. Vertragsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
§ 19 Änderung der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder Erweiterungen der angebotenen Leistungen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Über wesentliche Änderungen wird der Anbieter den Kunden in Textform informieren. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Hierauf wird der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
(3) Für bereits vor Wirksamwerden der Änderung abgeschlossene Verträge gelten die bisherigen AGB fort, sofern keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen wird.
§ 20 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
(3) Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und individuellen vertraglichen Regelungen haben letztere Vorrang.
Hemmingen, den 09.03.2026