Brauche ich das?
Ja, sobald Sie regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten. Kundenadressen, Rechnungen, E-Mails, Bewerbungen. Die Ausnahme für kleine Unternehmen greift praktisch nie, weil gelegentliche Verarbeitung kaum vorkommt. Das Verzeichnis ist das erste Dokument, das die Aufsichtsbehörde bei einer Prüfung anfordert, und die Grundlage für jede Auskunftsanfrage.
Was passiert ohne?
Ohne Verzeichnis können Sie eine Auskunftsanfrage nach Art. 15 DSGVO nicht vollständig beantworten. Und Sie können bei einer Prüfung nicht nachweisen, was Sie verarbeiten. Beides ein Verstoß, unabhängig davon, ob sonst alles korrekt läuft.
Für wen?
Einzelunternehmer, Freiberufler, Agenturen, Handwerksbetriebe, kleine GmbHs. Vorkenntnisse sind nicht nötig, die Vorlage führt Sie durch jede Angabe.
Sie wollen es nicht selber ausfüllen?
Im kostenlosen Mini-Audit erfassen wir Ihre Verarbeitungen gemeinsam mit Ihnen.
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